JUDr. ZDENĚK HROMÁDKA
Sitz:
Anwaltskanzlei von JUDr. Zdeněk Hromádka
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Mitteilung über die Sicherstellung von komplexen Rechtsdiensten im juristischen Bereich des geistigen Eigentums, z.B. der Schutzmarken
Das geistige Eigentum im Allgemeinen und besonders die Schutzmarken stellen nach wie vor einen der größten nicht materiellen Werte dar, die ein Unternehmer überhaupt besitzen kann. Die Schutzmarke ist eine Bezeichnung, unter der der Kunde die Produkte eines Unternehmers sucht. Sie wird als das Mittel gedeutet, durch das sich der Kunde mit Produkten des Unternehmers identifiziert. Die ordnungs- und marketinggemäß entwickelte und entsprechend geschützte Schutzmarke stellt das wichtigste Eigentum des Unternehmers dar. Diese Tatsache an sich ist das beste Argument, das die Notwendigkeit einer richtigen, von einem in Rechtssachen bewanderten und mit entsprechenden Sprachkenntnissen ausgestatteten Experten gesicherten Verwaltung von Schutzmarken des Unternehmers rechtfertigt.
Ich befasse mich bei meiner Tätigkeit intensiv mit dem Bereich Schutzmarken (ebenso Industriemuster und Gebrauchsmuster), da ich mit der komplexen Verwaltung von Schutzmarken für große Unternehmersubjekte mit Sitz in Zliner Bezirk betraut bin. Im Rahmen meiner Verwaltungstätigkeit sichere ich für diese Gesellschaften sowohl die Vertretung in allen Verfahren beim tschechischen Amt für Gewerbevermögen als auch die Eintragung ihrer Schutzmarken im Ausland. Der die Schutzmarken betreffende Rechtsbereich zeichnet sich durch komplizierte und vielfältige rechtliche Regelungen aus, weshalb es einer umfassenden Orientierung in diesem bedarf. Zur Sicherung der Eintragung von Schutzmarken im Ausland ist es erforderlich, jeweilige einschlägige zwischenstaatliche Abkommen und nationale rechtliche Regelungen zu kennen sowie die Fremdsprachen in dem nötigen Umfang zu beherrschen. Ich kann versichern, dass ich diese Anforderungen hinsichtlich meiner Tätigkeit für bedeutende Gesellschaften voll und ganz erfülle.
Ich bin im Stande, für den interessierten Klienten im Bereich Schutzmarken folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Die rechtliche Regelung betreffend Schutzmarken in der tschechischen Rechtsordnung wird vor allem im Gesetz Nr. 441/2003 Slg. über Schutzmarken dargelegt, weitere Einzelheiten dann insbesondere in der Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz (Nr. 97/2004 Slg.). Eintragungen von Schutzmarken im Ausland werden von jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen geregelt, in denen eine der Vertragsparteien die Tschechische Republik ist.
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